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Was ist eigentlich Erbenermittlung und wofür wird diese benötigt?
Als Erbenermittlung / Genealogie wird die Suche nach noch unbekannten jedoch verwandten Angehörigen eines Erblassers bezeichnet. Es handelt sich meist um komplizierte genealogische Recherchen, bei denen die Nachforschungen zur Vervollständigung des Stammbaumes (Erbspiegel) durchgeführt werden. Der Stammbaum – geteilt in eine väterliche und mütterliche Linie – muss lückenlos durch Urkunden oder beglaubigte Abschriften aus Registern und Kirchenbüchern nachgewiesen werden. Dies ist teilweise zurück bis zu den Urgroßeltern – meist vor 1875- durch den Erbenermittler vorzunehmen.
Die Schwierigkeit für einen Erbenermittler: Erst ab 1874 bzw. 1876 wurden erstmals durch Bismarck in Deutschland Personenstandsurkunden eingeführt. Seit dieser Zeit gibt es Standesämter in Deutschland (seit 1. Oktober 1874 in Preußen, ab 1. Januar 1876 im ganzen Gebiet des Deutschen Reiches). Dieses Amt war zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben vorgesehen, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem.
Davor gab es Kirchenbücher, in denen alles notiert wurde. Allerdings gab es keine Karteikarten und keine Computer, so dass zu der Information – Herr X wurde 1822 in XY geboren – im schlimmsten Fall ein Erbenermittler ein ganzes Jahr durchgeblättern muss.
Als Erbenermittler mache ich somit weit verzweigte Verwandtschaften (auch uneheliche Abkömmlinge) ausfindig, mit dem Ziel, Nachlass und Erben zusammenzuführen. Die Aufgabe als Erbenermittler / Genealoge besteht auch in der Beschaffung lückenloser Personenstandsurkunden und beglaubigter Abschriften aus Kirchenbüchern, die die tatsächliche Erbfolge und den nächsten Erbberechtigten - meist zweite und dritte Ordnung - beweist.
Mit der Vorlage dieser Urkunden, die ein Erbrecht nachweisen, kann dann ein entsprechender Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht gestellt werden. Ein solcher Erbschein kann selbstverständlich auch bei einem Notar gestellt werden.
Oftmals werden auch Erbenermittler durch ein Nachlassgericht bestallt (Bestallungsurkunde = Ausweis), um die unbekannten Erben zu ermitteln. Was darunter zu verstehen ist, erfahren Sie auf meiner Seite Nachlasspfleger.
Erwähnen möchte ich hierzu, dass ich als Nachlasspfleger keine anderen Erbenermittler beauftragen muss, da ich sämtliche Tätigkeiten selbst durchführen kann. Damit werden unnötige Umwege und Kosten vermieden.
Möchten Sie wissen, was eine Erbenermittlung kostet, klicken Sie bitte auf meine Seite Gebühren.
Wenn es Sie interessiert, was meine Dienstleistung insgesamt ausmacht, klicken Sie auf Dienstleistung.
Möge Ihnen diese Seite nützlich sein und Ihnen hinreichend Aufklärung über Erbenermittler, Nachlasspfleger und die damit verbundenen Gebühren verschaffen.
Ihr Erbenermittler aus dem Burgenlandkreis für Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
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